Für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak entfällt bis Ende 2025 die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer). Die Rechnung für die PV-Anlage wird mit 0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) ausgestellt. Der Rechnungsbetrag reduziert sich dadurch automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer, was einer effektiven Preisreduktion von 16,6 % entspricht.
https://pvaustria.at/wp-content/uploads/2024-03-04-Info-Broschuere-Ust-Befreiung.pdf